Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13420
VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716 (https://dejure.org/2014,13420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2014 - 6 CS 14.716 (https://dejure.org/2014,13420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 6 CS 14.716 (https://dejure.org/2014,13420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Das Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten, das zur Unzulässigkeit der Erhebung von Vorauszahlungen führen würde, setzt nicht nur die vollständige technische Fertigstellung der Baumaßnahme entsprechend dem zu Grunde liegenden gemeindlichen Bauprogramm voraus, sondern (u.a.) auch die Feststellbarkeit des entstandenen umlagefähigen Aufwands; dies ist nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung bei der Gemeinde der Fall (u.a. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/207; U.v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 10.865

    Straßenausbaubeitrag; Verteilung des beitragsfähigen Aufwands; Gemeindeanteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Das Verwaltungsgericht hat unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 18) mit überzeugender Begründung ausgeführt, dass es sich bei der Dianastraße um eine Anliegerstraße im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a ABS handelt, die überwiegend der Erschließung der Grundstücke und nicht dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dient.
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - KStZ 2007, 135 ff.; U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 6 CS 09.1435

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nachträgliche Abschnittsbildung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (BayVGH, U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31; B.v 10.9.2009 - 6 CS 09.1435 - juris).
  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 6 B 03.2332
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Das Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten, das zur Unzulässigkeit der Erhebung von Vorauszahlungen führen würde, setzt nicht nur die vollständige technische Fertigstellung der Baumaßnahme entsprechend dem zu Grunde liegenden gemeindlichen Bauprogramm voraus, sondern (u.a.) auch die Feststellbarkeit des entstandenen umlagefähigen Aufwands; dies ist nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung bei der Gemeinde der Fall (u.a. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/207; U.v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass endgültigen Ausbaubeitragsbescheids

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (BayVGH, U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31; B.v 10.9.2009 - 6 CS 09.1435 - juris).
  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - KStZ 2007, 135 ff.; U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 6 ZB 00.23
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716
    Abgesehen davon würde ein etwaiger Verzicht auf die Erhebung künftiger Straßenausbaubeiträge sich nicht zu Gunsten der Antragsteller auswirken, sondern allenfalls zu Gunsten der Rechtsnachfolger des Herrn T. gelten und wäre im Übrigen wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Gebot zur Beitragserhebung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG; § 134 BGB, Art. 20 Abs. 3 GG) nichtig (u.a. BayVGH, B.v. 25.5.2000 - 6 ZB 00.23 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577

    Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit);

    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 15; B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Bei dem Verkehr, der durch die im fraglichen Bereich gelegenen öffentlichen Gebäude (Feuerwehrhaus, Schule) ausgelöst wird, handelt es sich entgegen der Ansicht der Beigeladenen nicht etwa um Durchgangsverkehr, sondern um Anliegerverkehr (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 11).

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136

    Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme

    Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 12; U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31).

    Es bleibt ihr daher möglich, eventuelle kleinere Rechenfehler in den endgültigen Beitragsbescheiden auszugleichen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014, a.a.O., Rn. 12).

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.467

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; Einrichtung; natürliche

    Das bedeutet u.a., dass die Schätzung nicht zu Ergebnissen führen darf, die in einem deutlichen Missverhältnis zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten stehen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 18.2.2013 - 6 ZB 11.864 - juris Rn. 9 zum vergleichbaren Fall der Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag).

    Das gilt entsprechend für die Höhe der angefallenen Kosten, die erst dann unangemessen sind, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2616 - juris Rn. 9; B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 15).

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

    Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 12; U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31).

    Es bleibt ihr daher möglich, eventuelle kleinere Rechenfehler in den endgültigen Beitragsbescheiden auszugleichen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014, a.a.O., Rn. 12).

  • VG München, 12.01.2016 - M 2 K 14.4558

    Straßenausbaubeitrag und Begriff der Ortsstraße sowie der beitragsfähigen

    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Die ... Straße im Bereich östlich der Verkehrsinsel hat zwei Funktionen: Zum einen dient sie zusammen mit der ... Straße im Bereich westlich der Verkehrsinsel dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr vom Ortsteil ... zu den kleineren Ortsteilen ..., ... und ... sowie dem überörtlichen Durchgangsverkehr zu einem östlich gelegenen Baugebiet der Nachbargemeinde ... Zum anderen dient die ... Straße im Bereich östlich der Verkehrsinsel zunächst der Erschließung der beidseits an ihr anliegenden Grundstücke sowie darüber hinaus zusammen mit der ...-straße, der ... Straße westlich der Verkehrsinsel und der ...-straße vor allem der Binnenerschließung der überschaubaren, nur wenige Wohnstraßen umfassenden nordwestlichen und südwestlichen Bereiche des Ortsteils ... Bei diesem kleinräumigen Ziel- und Quellverkehr innerhalb des Ortsteils bzw. Bauquartiers handelt es sich nicht um durchgehenden innerörtlichen Verkehr, sondern um Anliegerverkehr (vgl. dazu BayVGH, B. v. 31.7.2014 - 6 ZB 13.2270 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 27.7.2012 - 6 ZB 12.796 - juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 20).

  • VG München, 12.01.2016 - M 2 K 15.192

    Festsetzung des Straßenausbaubeitrages für vorhandene historische Straße

    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Bei diesem kleinräumigen Ziel- und Quellverkehr innerhalb des Ortsteils bzw. Bauquartiers handelt es sich nicht um durchgehend innerörtlichen Verkehr, sondern um Anliegerverkehr (vgl. dazu BayVGH, B. v. 31.7.2014 - 6 ZB 13.2270 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 27.7.2012 - 6 ZB 12.796 - juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 17.02.2016 - 6 ZB 14.1871

    Straßenausbaubeitrag - Berücksichtigungsfähige Kosten bei gleichzeitiger

    Dass sie, wie der Kläger hervorhebt, auch von Besuchern des an der L-straße Süd gelegenen Friedhofs benutzt wird, steht dem nicht entgegen; denn bei diesem Verkehr handelt es sich ebenfalls um kleinräumigen Ziel- und Quellverkehr desselben Bauquartiers (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.5172

    Erschließungsbeitrag, Bestimmtheit des Beitragsbescheids, Anwendbarkeit des

    Erforderlich sind daher Angaben über den Abgabenschuldner, die abzurechnende Maßnahme, den geschuldeten Betrag, das herangezogene Grundstück sowie die jeweilige Berechnungsgrundlage (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 6 CS 15.389 - juris Rn. 7 ff.; BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 13).

    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 6 CS 15.389

    Straßenausbaubeitragsrecht; Beitragsbescheid; inhaltliche Bestimmtheit;

    Erforderlich sind daher Angaben über den Abgabenschuldner, die abzurechnende Maßnahme, den geschuldeten Betrag, das herangezogene Grundstück sowie die jeweilige Berechnungsgrundlage (BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 13; B.v. 28.6.2010 - 6 CS 10.952 - juris Rn. 9; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 24 Rn. 28 ff.).
  • VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651

    Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig

    Dies ist mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung bei dem Beklagten (hierzu: BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 10), vorliegend im Mai 2009, der Fall gewesen.
  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 6 B 14.2372

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; Technischer Bauabschnitt;

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.431

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; beschränkt öffentlicher Weg

  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

  • VG München, 18.08.2020 - M 28 K 18.3424

    Erschließungsbeitrag (Vorausleistung), Festsetzungsverjährung, letzte

  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690

    Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag

  • VG Bayreuth, 09.05.2018 - B 4 K 16.237

    Streit um Straßenausbaubeitrag

  • VG München, 18.08.2020 - M 28 K 18.3420

    Beginn der Festsetzungsverjährung einer Erschließungsbeitragsforderung mit

  • VG München, 01.12.2015 - M 2 K 15.531

    Kategorisierung einer Straße bei der Festsetzung des Straßenausbaubeitrages für

  • VG Augsburg, 04.08.2021 - Au 2 S 21.1051

    Erfolgloser Eilantrag wegen Erschließungsbeiträgen (Nacherhebung)

  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

  • VG Bayreuth, 25.11.2015 - B 4 K 14.355

    Verfassungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Straßenausbaubeitragssatzung

  • VG Ansbach, 23.04.2015 - AN 3 K 14.01554

    Straßenausbaubeitrag; Eigentümerwege; Vorteilsbegriff; Voraussetzungen des

  • VG Bayreuth, 09.12.2015 - B 4 K 14.29

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

  • VG München, 01.12.2015 - M 2 K 15.530

    Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Straßenentwässerung

  • VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995

    Erhebung von Vorauszahlungen - Kosten für Straßenentwässerungseinrichtungen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht